Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft

Es ist verboten, im Wald, in Waldesnähe, an See- und Flussufern (Abstand 200m) mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, etc.) zu feuern.
Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt.
Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.