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30.07.2018 Waldbrandgefahr Stufe 4

Medienmitteilung vom 30. Juli 2018

Kanton Solothurn: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Ausdehnung der Allgemeinverfügung vom 26. Juli 2018)

Nach einer erneuten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat sich der Kanton Solothurn dazu entschlossen, das bereits verfügte Feuerwerks- verbot auszudehnen. Ab sofort und bis auf Widerruf darf im ganzen Kanton Solo- thurn kein Feuerwerk abgebrannt werden, auch nicht im Siedlungsgebiet. Das bereits verfügte Feuerverbot bleibt unverändert bestehen.

Gemäss MeteoSchweiz erreicht die Schweiz in den kommenden Tagen eine Hitzewelle mit Temperaturen deutlich über 30 Grad. Mit ergiebigen und flächendeckenden Niederschlägen ist nicht zu rechnen, wodurch sich die Brandgefahr nochmals erhöht hat. Nach einer er- neuten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter erlässt der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn in Ergänzung zur Verfügung vom 26. Juli 2018 ab sofort ein ab- solutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es gilt:

Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk ist im ganzen Kanton Solothurn ab sofort verboten, auch im Siedlungsgebiet. Ausgenommen davon sind die bewilli- gungspflichtigen Feuerwerke, welche mit Auflagen der Polizei Kanton Solothurn versehen sind.

Feuerverbot bleibt unverändert bestehen
Das am 26. Juli 2018 erlassene Feuerverbot bleibt unverändert bestehen. Demzufolge ist es weiterhin strikte verboten, im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ein Feuer zu entfachen.

Unter Einhaltung entsprechender Vorsichtsmassnahmen (Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, Funkenwurf beachten, Löschmittel bereit halten usw.) ist es nach wie vor erlaubt, zu Hause mit einem Gas-, Elektro-, Holzkohle oder Einweggrill, im Cheminée oder einer Feuerschale zu grillieren.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden.


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