Details
Mitmachen in der Feuerwehr Holderbank
Um unsere Aufgaben und Pflichten erfüllen zu können, brauchen wir alle Jahre wieder junge motivierte Feuerwehrleute. Frauen und Männer welche bereit sind ein heisses Hobby auszuüben und die Lücken in unseren Reihen zu schliessen. Diese Lücken entstehen altershalber durch das Ende der Dienstpflicht, Wegzug aus der Gemeinde Holderbank, ganz selten aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen. Mitmachen ist jederzeit möglich! Interessiert? Melde dich bei uns! Neu in die Dienstpflicht kommende Jahrgänge und Neuzuzügler werden im November zur Rekrutierung aufgeboten.
Rechte und Pflichten: Dienstpflicht
Dienstpflicht G § 76

Männer und Frauen sind in der Wohnsitzgemeinde feuerwehrdienstpflichtig.

Die Feuerwehrdienstpflicht besteht in der persönlichen Leistung des Feuerwehrdienstes oder in der Bezahlung der Ersatzabgabe. Über die Art der Dienstpflicht entscheiden die für die Aushebung und Einteilung der Dienstpflichtigen zuständigen Gemeindebehörden.
Rechte und Pflichten: Dienstdauer
Dienstdauer G § 77

Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt in dem Jahre, in welchem das 21. Altersjahr vollendet wird, und hört mit dem Jahre auf, in welchem das 45. Altersjahr vollendet wird.

Die freiwillige Dienstleistung über die Altersgrenze hinaus ist zulässig; sie entbindet Aber nicht von der Befolgung der reglementarischen Pflichten.