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Freistellungspflicht für Arbeitgeber von AdFs
Geschätzte Arbeitgeber

Sicherlich beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb auch Angehörige der Feuerwehr (AdF). Häufig kommen dabei Fragen zur Freistellungspflicht dieser Mitarbeiter im Einsatzfall auf.

Gerne möchten wir Ihnen hier weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang von Feuerwehrdienst und Arbeitstätigkeit anbieten. (siehe PDF rechts)

Haben Sie Fragen bezüglich dem Feuerwehrdienst (Rüttenen) Ihres Mitarbeiters? Gibt es Unklarheiten und Fragen bezüglich Erwerbsersatz nach Feuerwehrkursen? Wir nehmen uns Ihren Anliegen gerne an – senden Sie uns hierzu bitte eine Anfrage mittels Kontaktformular.
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